Kann Der Vermieter Das Halten Einer Hauskatze Verbieten
Ich habe in meinem Fall so langsam das Gefühl, dass unser Vermieter genau weiß dass er uns das Halten einer Hauskatze nicht verbieten kann, bzw. dass er hierfür keinen stichhaltigen Grund anführen kann, und deshalb einfach mal nicht darauf reagiert.
Kann der vermieter das halten einer hauskatze verbieten. Hört der permanente Katzengesang trotzdem nicht auf, könnte der Vermieter im schlimmsten Fall sogar das Mietverhältnis kündigen. Letztendlich müssen Mieter den regelmäßigen Besuch einer Nachbarskatze durch die geöffneten Fenster und Türen nicht dulden – betroffene Mieter dürfen dann sogar die Miete um ca. 10 Prozent mindern. Katzen sind die Besten Haustiere. Ruhig und stubenrein verursachen Sie keine Störungen bei einer Haltung in der Mietwohnung. Ob mit einem Katzennetz oder doch einem Freigang im Garten, Katzen sind genügsam in Sachen Auslauf und kein Vermieter oder Nachbar kann etwas gegen ein solch verschmustes Haustier haben. Doch, stimmt das? Tatsächlich wird die Haltung einer Katze in einer ausreichend. Seit 2013 gilt das Urteil des Bundesgerichtshofs, nachdem Vermieter Mietern nicht mehr grundsätzlich die Haltung einer Katze in ihrer Mietwohnung verbieten dürfen. Damals hatte eine Vermieterin gegen ihren Vermieter geklagt, der trotz einer Haustier-Verbotsklausel im Vertrag mit seinem Hund in die Wohnung eingezogen ist. In der Praxis wird ein Vermieter die Haltung von Katzen erlauben, insofern sich andere Mietparteien nicht belästigt fühlen. Gibt es im Wohnhaus bereits Mieter, die eine Katze als Haustier halten, wird es für den Vermieter äußerst schwer, einer weiteren Mietpartei die Haltung zu verbieten.
Um die Haltung von Katzen in einer Wohnung zu verbieten, muss der Vermieter sachliche Gründe vorlegen. Es reicht nicht aus, dass im Mietvertrag eine Klausel steht, die die Haustierhaltung bzw. Katzen verbietet. Diese Klausel ist in der Regel nicht zulässig, weil der Vermieter Katzenhalter nicht kategorisch ausschließen darf. Das besagt die. Kann der Vermieter eine Katzenhaltung verbieten? Es gibt Vermieter die eine Katzenhaltung entweder von vornherein oder aus einem bestimmten Anlass heraus verbieten. Ob dies zulässig ist, können Sie hier nachlesen: Sind Hunde nach dem BGH-Urteil VIII ZR 168/12 vom 20.03.2013 in Mietwohnungen jetzt immer erlaubt? Aufgrund der großen Sorgen vieler Tierhalter, dass wegen des hektischen Treibens auf der Straße etwas passieren kann, ziehen sie es vor, die Katzen einer Wohnungshaltung zu unterziehen.. Meist stellt sich dabei die Frage, ob dies für das Tier auch artgerecht ist und nicht sogar unter Tierquälerei fällt.. Daher sind sich viele Besitzer häufig unsicher und scheuen die Hauskatzen-Haltung eher. Der Vermieter besitzt kein Mitspracherecht, wenn ein Tier aus Therapiegründen gehalten wird. Das Amtsgericht Münster wies zum Beispiel einen Vermieter, der einem querschnittsgelähmten Jungen die Hundehaltung verbieten wollte, mit der Begründung ab, die Beziehung zu den Tieren diene der psychischen Stabilisierung des Jungen (Amtsgericht Münster, 48 C 140/91).
Vermieter müssen das Halten von einer oder sogar mehreren Katzen entgegen langläufiger Meinung längst nicht immer hinnehmen. Was erlaubt ist und was nicht richtet sich in erster Linie nach dem. Die Haltung einer Katze in der Mietwohnung kann vom Vermieter nicht grundsätzlich verboten werden. Das Amtsgericht Hamburg entschied, dass von dieser Tierart keine Belästigung ausginge und man die Haltung dulden müsse. Aber auch die Wohnungsgröße ist entscheidend: Ein bis zwei Katzen sind in der Regel zumutbar. Katzenhaltung in der Mietwohnung ist für die meisten selbstverständlich. Sie gehört zur Familie und soll natürlich auch mit dieser zusammenleben.Die wenigsten machen sich dann Gedanken darüber, ob sie laut Mietrecht Katzen überhaupt halten dürfen.Das Fellknäul kann ja nicht so viel Schaden anrichten, dass es einer Zustimmung des Vermieters bedarf, oder? Bei Auatarien habe ich mal gehört das eni Vermeiter verlangen kann das man entsprechende Versicherung hat (weiß aber nicht ob das stimmt). Aber bei allen anderen (Klein-)Tieren, also Kaninchen, Meerschweinchen, Mäuse, Hamster, Vögel, Frettchen, Degus, etc., hat ein Vermieter kein Mitspracherecht. Er kann sie nicht verbieten und man braucht.
Das Halten einer Katze in einer MIetwohnung ist immer erlaubt, wenn es nicht zu Beeinträchtigungen für die Nachbarn kommt. Ein Verbot gibt es nur in Ausnahmefällen. Der Mieter kann bei derartigen Vertragsklauseln aber davon ausgehen, dass der Vermieter die Zustimmung erteilt, wenn nicht gewichtige Gründe im Wege stehen (LG Ulm). Wenn der Vermieter seine Meinungsänderung ausreichend begründet, ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Katze wieder aus der Mietwohnung zu entfernen. Unterlässt er dies, riskiert er eine Kündigung. Der Vermieter muss aber daran denken, eine ausreichende Frist zu setzen, damit ein neues Zuhause für die Katze gefunden werden kann. Grundsätzlich dürfen Vermieter das Halten von Haustieren wie Katzen oder Hunde nur aus triftigem Grunde verbieten. Es kommt auf den Einzelfall an. Bei artgerechter Haltung geht von einer Einzelkatze keine Unannehmlichkeit aus, so das die Haltung nicht einfach verboten werden kann. Anders verhält es sich bei zu vielen Tieren in der Wohnung. Zunächst einmal sollten Mieter und Vermieter wissen, dass eine solche Klausel das Halten von Hunden und Katzen nicht einfach untersagen darf. Dies hat der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung vom 20.03.2013 – VIII ZR 168/12 klargestellt. Dieses Urteil bezieht sich zwar auf das Halten von Hunden- und Katzen.