Die Haltung Von Hunden Und Katzen Sowie Anderer Als Tiere
Haltung Die Haltung von mehreren Hunden und Katzen in enger Ge-meinschaft (Zwinger, Tierheim, Tierpension) erhöht das Risiko 1. Individuelle Faktoren: Gesundheitsstatus, Haltung und Lebensumfeld von Protozoen-Infektionen, die direkt übertragen werden, wie z. B. Giardia intestinalisTritrichomonas foetus, Crypto, -
Die haltung von hunden und katzen sowie anderer als tiere. Ist im Mietvertrag nichts geregelt, also die Hundehaltung auch nicht verboten, heißt dies nicht automatisch, dass die Hundehaltung erlaubt ist. Teilweise wird in der Rechtsprechung in diesem Fall die Ansicht vertreten, dass die Haltung von Hunden zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehört und daher zulässig ist. Hunde und Katzen in der Mietwohnung – Erlaubnisbedürftige Tierhaltung. Abweichend von der grundsätzlich zulässigen Haltung von Kleintieren ergeben sich für das Halten größerer Tiere wie Hund oder Katze unterschiedliche Aspekte für die Frage der Zulässigkeit. Die Genossenschaft klagte und unterlag vor dem Bundesgerichtshof. Der BGH stellte sich auf den Standpunkt, dass es sich bei der zusätzliche Vereinbarung um eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Vermieters handelt, welche die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung generell untersagt. Zusammenfassung Begriff Die Haltung von Kleintieren zählt zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Hierzu ist der Mieter berechtigt; eine besondere Erlaubnis des Vermieters ist nicht erforderlich. Das Recht zur Haltung sonstiger Tiere, insbesondere von Hunden und Katzen, ist dagegen erlaubnisbedürftig, wobei.
Nach den Vorstellungen der Naturheilkunde ist die Ursache für eine seelische oder psychische Erkrankung ein Ungleichgewicht von Körper und Seele. Die harmonischen Schwingungen der Bachblüten haben zum Ziel, seelische oder auch charakterlich bedingte negative Schwingungen im Lebewesen zu regulieren, ins Gleichgewicht zu bringen und dadurch den Gleichklang zwischen Körper und Seele zu fördern. Enthält der Mietvertrag also keine Regelung über die Haltung von Hunden und Katzen, ist in jedem Einzelfall also durch Abwägung der Interessen zu prüfen, ob ein Haltungsverbot gegen einen wesentlichen Grundgedanken der Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters in § 535 Abs. 1 BGB verstößt (BGH, Urteil v. 20.3.2013 siehe oben). Hunde und. Die Haltung von Hunden und Katzen sowie anderer als Tiere bedarf der Zustimmung des Vermieters.“ Solche oder ähnliche Klauseln kennt wohl jeder Mieter, die sie in nahezu jedem standardmäßigen Mietvertrag enthalten ist. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Geht es um die Haltung von Hunden und Katzen, hatte der BGH bereits in einer früheren Entscheidung im Rahmen der Interessenabwägung der Beteiligten auf folgende Kriterien abgestellt (BGH WuM 2008, 23).Danach richtet sich die Erlaubnis des Vermieters. Rasse und Größe des Hundes, Verhalten und Anzahl der Tiere, weitere Tiere in der Wohnung, soziales Umfeld der Wohnung sowie der Immobilie.
Bestimmte Tiere wild lebender Arten gelten generell als gefährlich und dürfen daher in keinem Fall gehalten werden. Dazu zählen Wildkatzen, giftige Spinnen, Riesenschlangen, Skorpione, Bären oder Hyänen. Ebenfalls verboten ist die Haltung von Kampfhunden, bei denen die länderspezifischen Regelungen zu beachten sind. 2. Die Haltung von Kampfhunden sowie sonstiger Tiere, von denen erfahrungsgemäß eine Gefahr ausgehen kann, ist nicht gestattet. 3. Eine erteilte Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung kann auch wichtigem Grund wiederrufen werden. Ich habe bislang nicht mitbekommen ob die anderen Bewohner im Haus Tiere halten. Ebenso kann er die Haltung von nur kastrierten Hunden und Katzen erlauben. Des gleiche gilt für die Anzahl der Tiere, die der Vermieter in seiner Erlaubnis auf nicht mehr als zwei beschränken kann - Vermeidung von Tierhortung (Animal Hoarding) -. Eine so genannte Formularklausel, die Mietern generell die Haltung von Katzen und Hunden untersagt, ist unwirksam. Sie benachteiligt einen Mieter unangemessen, weil sie jede Rücksicht auf die Besonderheit eines Falles oder die spezielle Interessenlage verhindert.
Die Haltung von Hunden und Katzen sowie anderer Tiere bedarf der Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung darf nur aus triftigem Grund verweigert werden. Sie gilt nur für den Einzelfall und kann widerrufen werden, wenn eine Belästigung der Nachbarn oder eine Beeinträchtigung der Mietsache eingetreten ist.“ Die Erlaubnis zur Tierhaltung hängt also entscheidend ab vom Tier und von der Regelung im Mietvertrag. Steht im Vertrag nichts darüber, kommt es darauf an, ob die Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört. Meist ist es so, dass kleine Tiere gehalten werden dürfen, große nicht. Bei Hunden und Katzen zählt der Einzelfall. „Tiere werden auch außerhalb der Opferoptik eingeteilt in reine und unreine, wobei die Grenzziehung nicht einheitlich überliefert ist. Mehrheitlich unreingelten Schweine und Hunde, außer in ihrer Funktion als Herden- und Jagdhunde.” (ebd.) Was das für die Haltung von Hunden zu Hause bedeutet, wird weiter unten betrachtet. Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen – und damit auch beispielsweise durch Formularmietverträge – kann dem Mieter die Haltung von Hunden und Katzen nicht generell verboten werden: Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, “keine Hunde und Katzen zu halten” ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.