Darf Ein Vermieter Katzen Verbieten
Darf der Vermieter die Hundehaltung verbieten? Wer in eine Mietwohnung mit Hund einziehen will, muss vorher klären, ob die Haltung die Erlaubnis des Vermieters verlangt oder ob im Mietvertrag generell etwas geregelt ist. Wichtig zu wissen ist hier, dass ein grundsätzliches Verbot von Haustieren nicht zulässig ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 1993 entschieden, da dies eine.
Darf ein vermieter katzen verbieten. Ein nachträgliches Verbot der Tierhaltung kann von dem Vermieter, selbst nach einer ausdrücklichen Erlaubniserteilung ausgesprochen werden. In Betracht kommt hier besonders der Fall, bei dem durch die Tierhaltung Beeinträchtigungen anderer Mieter wie Lärmbelästigungen, Geruchsbelästigungen oder sonstige Störungen des Mietgebrauchs hervorgerufen werden. Darf Vermieter Katze verbieten: Ja oder Nein? Kategorisch ablehnen darf der Vermieter die Haltung von Katzen nicht. Aber aus den 4 oben genannten Gründen darf ein Vermieter Katzen verbieten. Jedoch sollte man sich nicht zu schnell von seinem Vermieter einschüchtern lassen. Nach neuerer BGH-Rechtsprechung kann ein Vermieter nicht einfach pauschal die Tierhaltung – auch die von Katzen oder Hunden – verbieten. Es muss immer eine Abwägung erfolgen, wessen Interessen mehr Gewicht haben. Ist mit keinen Nachteilen zu rechnen, wenn sich ein Mieter eine Katze zulegt, kann der Vermieter das dann nur schwerlich verbieten. Darf der Vermieter ein Katzennetz auf dem Balkon verbieten? Leider ja – zumindest, wenn es nach einem Urteil des Amtsgerichts München geht. In ihrem Gastbeitrag schildert die Juristin Sandra Voigt den Fall: Gastbeitrag: Wenn der Mieter ins (Katzen-)Netz geht…
Ob Hund, Kaninchen oder Königskobra: Haustiere sind nicht in jedem Mietshaus gern gesehen. Doch oft hat der Vermieter kein Mitspracherecht. Das gibt Mietern aber nicht jedes Recht auf jedes Tier. Gemäß des überwiegenden Teils der Rechtsprechung zählen Katzen im Mietrecht zu den Kleintieren.Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs darf die Katzenhaltung in einer Mietwohnung nicht pauschal verboten werden (BGH, 20.3.2013, Az.: VIII ZR 168/12; BGH, 14.11.2007, Az.: VIII ZR 34/06). Mir erschließt sich nicht so ganz, wie ein Vermieter Freigang von Katzen firstverbieten kann? Die Haltung - ja, aber den Freigang? Geht ihn das wirklich was an? Außer vielleicht wenn jetzt gemeinschaftliche Räume genutzt werden, um die Katzen rauszulassen, aber dafür gibt es ja nun andere Wege. Der Vermieter darf Haustiere nicht generell verbieten, eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist ungültig. Für einige Tierarten (darunter auch Hund und Katze) muss der Vermieter aber vorher gefragt werden. Theoretisch kann er die Zustimmung verweigern, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt.
In der Regel halten sich Schäden durch Katzen aber in Grenzen, vor allem wenn nur ein Tier in der Wohnung lebt. Dürfen Vermieter die Haltung von Katzen verbieten? Nicht per se. Nach allgemeiner Rechtsprechung gelten Katzen als Kleintiere, welche grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehören. Setzt er sich über ein ausdrückliches Verbot hinweg, nimmt er in Kauf, dem Vermieter damit einen Grund zur ausserordentlichen Kündigung zu geben. Übrigens darf der Vermieter den Empfang von Gästen mit Tieren nicht generell verbieten, selbst dann nicht, wenn sie mit dem Tier in der Mietwohnung übernachten. Der Vermieter hat grundsätzlich nichts gegen Katzen, schrieb aber in dem Mietvertrag ein Verbot nieder, dass ausdrücklich Katzen verbietet, weil bereits in unserer jetzigen neuen Wohnung (zweite Etage) bereits ein Paar gewohnt hat, dass sich eine Katze geholt hat und die Mieterin im Erdgeschoss wohl unter allergische Reaktionen litt. Der Bundesgerichtshof befand in einem Urteil, dass Vermieter das Halten von Hunden oder Katzen nicht generell verbieten dürfen. Nur wenn die "Störfaktoren" überwiegen, müssen die tierischen.
Ein Vermieter darf das Halten von Katzen oder Hunden nicht generell verbieten: Hier ein Artikel darüber, wann der Vermieter einen Hund erlauben muss. Dennoch kann es dazu kommen, dass deine tierischen Mitbewohner ausziehen müssen. Das ist dann der Fall, wenn die Störfaktoren überwiegen. Ferner darf der Vermieter eine Katzenhaltung nicht mit der Begründung ablehnen, keine Katzen zu mögen. Auch der Widerstand von Nachbarn rechtfertigt nicht die Untersagung der Katzenhaltung – selbst dann nicht, wenn ein Nachbar unter einer Katzenallergie leidet. Haben Mieter und Vermieter ein Hunde- oder Katzenverbot individuell vereinbart, gilt dieses uneingeschränkt. Um die Haltung von Katzen zu verbieten, benötigt der Vermieter triftige Gründe. Ein Verbot kann immer nur nach einer individuellen Einzelfallprüfung erfolgen. Die Störfaktoren müssen überwiegen, damit keine Katze gehalten werden. Vermieter dürfen unter Umständen einem Mieter das Halten von Katzen verbieten. Wie die rechtliche Situation aussieht, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Inwieweit der Vermieter das Halten von Katzen verbieten darf, ist unterschiedlich. Die...